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I n den Außenanlagen ist die Rechtsstellung von Hausherrn und Altenteil ebenfalls festzustellen. An der sonnigen Hausseite befinden sich die Holzmieten und
der Altenteilergarten. Der repräsentatieve Ziergarten liegt der Öffentlichkeit zugeordnet an der Straßenseite. Der ehemalige Hausgarten als Domizil der Hausfrau, neben der Einfahrt, wird jetzt als Schaugarten genutzt. |